Auch 2023 unterstützt der Gipfel der Großregion wieder kleine grenzüberschreitende Bürgerprojekte!
Der Kooperationsfonds startete 2019 als Pilotprojekt und wird 2023 fortgeführt. Auch dieses Jahr will der Gipfel der Großregion wieder kleine grenzüberschreitende Bürgerprojekte fördern und so die Verbundenheit von 11,7 Millionen Menschen in der Großregion mit diesem Kooperationsgebiet stärken.
Förderung
Genehmigte Projekte können mit bis zu 90% der effektiven Gesamtausgaben (inkl. MwSt.) kofinanziert werden. Die Fördersumme beläuft sich auf 500 bis maximal 2000 Euro. Die Förderung wird dem Projektträger 1 als Hauptansprechpartner überwiesen. Die Förderung wird in zwei Etappen ausgezahlt:
- 50% der Förderung vor Projektbeginn, bei Benachrichtigung über die Genehmigung des Projekts im Rahmen des Kooperationsfonds
- 50% der Förderung nach Projektabschluss entsprechend des Umsetzungsgrades des Projekts und auf Vorlage der vollständigen Projektabschlussunterlagen.
Projektaufruf
Der Projektaufruf wurde am 1. April 2023 veröffentlicht. Hier finden Sie alle Informationen zu den Förderkriterien und Antragsmodalitäten sowie die Antragsunterlagen für 2023.
Die Antragsmodalitäten in Kürze |
Projektziele | Bürgernähe fördern durch: - Veranstaltungen, Konferenzen oder punktuelle Events
- Aufbau und Schaffung von Kooperationen oder Netzwerken
- Erstellung von PR-Material
- Diese Aktionen können in Präsenz entsprechend der aktuell geltenden Vorschriften oder digital stattfinden.
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Durchführungsort und -zeitraum | - förderfähiges Gebiet der Großregion (s. Projektaufruf 2023, S.4).
- Kalenderjahr 2023 (bis spätestens 31. Dezember 2023)
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Zusammensetzung der Partnerschaft | Grenzüberschreitende Partnerschaft kleiner Strukturen mit eigener Rechtspersönlichkeit, mind. zwei Träger müssen aus mind. zwei Teilregionen der Großregion und zwei unterschiedlichen Ländern stammen. |
Nicht förderfähig, wenn... | - sie bereits eine Förderung über das Interreg-Programm erhalten
- sie bereits in der Vergangenheit durch den Kooperationsfonds der Großregion gefördert wurden. Die Wiederholung einer Veranstaltung (z.B im sportlichen Bereich) oder die Weiterentwicklung eines Projekts in einer zweiten Phase können nicht aus dem Kooperationsfonds gefördert werden.
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Antragsstellung
Anträge können das ganze Jahr lang eingereicht werden.
Bedingungen:
- Der vollständige Projektantrag inklusive Anhänge muss mindestens acht Wochen vor Projektbeginn vorliegen.
- Der Kooperationsfonds ist noch nicht ausgeschöpft.
Das Antragsformular muss auf Französisch oder Deutsch ausgefüllt werden. Anträge werden durch den Projektträger 1 (Zuwendungsempfänger und Hauptansprechpartner) beim Gipfelsekretariat der Großregion eingereicht: secretariat.sommet@granderegion.net.
Wurde Ihr Projekt genehmigt, finden Sie im Leitfaden für Projektträger sämtliche Informationen rund um die Durchführung und administrative Verwaltung Ihres Projektes.
Kontakt
Das Gipfelsekretariat der Großregion betreut den Kooperationsfonds für den Gipfel der Großregion und ist Ihr Ansprechpartner – jederzeit. Haben Sie Fragen zum Projekt, zur Umsetzung, zur Verwaltung oder zur Bewerbung? Sprechen Sie uns an!
Gipfelsekretariat der Großregion
Maison de la Grande Région
11, bd JF Kennedy
L-4170 Esch-sur-Alzette
secretariat.sommet@granderegion.net
+352 247 80 159