Angebote
Die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht es Ihnen, eine Ausbildung in einem anderen Land der Europäischen Union zu absolvieren. Dabei sind grundsätzlich verschiedene Varianten denkbar, wie eine solche grenzüberschreitende Berufsausbildung organisiert werden kann:
- Berufsausbildungen, die vollständig im Nachbarland absolviert werden und die zu einem national anerkannten Berufsabschluss führen. Die Großregion ist bestrebt, die gegenseitige Anerkennung dieser Abschlüsse und der erworbenen Kompetenzen voranzutreiben.
- Der praktische Teil der Ausbildung wird in einem Staat absolviert, der theoretische in einem anderen. Die Ausbildung führt zu einem oder zu zwei national anerkannten Berufsabschlüssen.
- Der praktische Teil der Ausbildung wird in einem Staat absolviert, der theoretische in zwei Staaten. Die Ausbildung führt zu zwei national anerkannten Berufsabschlüssen.
- Inländische Berufsausbildungen mit einem kurzzeitigen Aufenthalt in einem Betrieb oder einer schulischen Einrichtung in einem anderen Staat. Die Ausbildung führt zu einem national anerkannten Berufsabschluss.
- Inländische Berufsausbildungen mit einem oder mehreren verpflichtenden kurzzeitigen Praktika in einem oder mehreren Staaten und einer Abschlussprüfung aus einem zusammengesetzten Prüfungsgremium mit der Möglichkeit mehrerer nationaler Berufsabschlüsse.
Die Umsetzung dieser Varianten erfolgt in der Großregion je nach Bedarfslage in den einzelnen Branchen und Regionen sowie nach Interesse der Jugendlichen, Ausbildungsunternehmen und weiteren beteiligten Akteuren.
Beispiele
Luxemburg
In Luxemburg gibt es einen rechtlichen Rahmen, der das Ausbildungsverhältnis eines Azubis, der seine schulische Ausbildung im Ausland absolviert, regelt. Jedes Jahr werden so in Luxemburg 40-50 grenzüberschreitende Ausbildungsverträge geschlossen – darunter viele Speditionskaufleute. Die Liste der Ausbildungsberufe, die grenzüberschreitend angeboten werden, wird regelmäßig aktualisiert.
Luxemburg und Rheinland-Pfalz: Grenzüberschreitende Lehrlingsausbildung zwischen der Handwerkskammer Trier und der Handwerkskammer Luxemburg
Die Handwerkskammern Luxemburg und Trier haben in einer Rahmenvereinbarung praktische Umsetzungsfragen der grenzüberschreitenden Lehrlingsausbildung geregelt. Diese gilt für die Ausbildung von Handwerkslehrlingen in luxemburgischen Ausbildungsbetrieben, für die es in Luxemburg keine Ausbildungsregelungen oder Berufsschulfachklassen gibt und die daher ihre Berufsabschlussprüfung vor einem Ausschuss im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer Trier ablegen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Handwerkskammern Trier und Luxemburg.
Seit März 2018 ermöglicht eine bilaterale Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung die berufliche Mobilität zwischen Rheinland-Pfalz und Luxemburg weiter zu fördern, in dem die Aufnahme einer Ausbildung oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme im jeweils anderen Land erleichtert wird.
Luxemburg, Wallonie und Lothringen: „Training without borders 2015-2018" (TWB)
Das Projekt zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Jugendlichen durch grenzüberschreitende Aus- und Weiterbildungsangebote startete 2015. Es bot Jugendlichen, die sich in ihrer Schullaufbahn mit Problemen konfrontiert sehen, die Möglichkeit, Kompetenzen zu erwerben oder ein Praktikum in einem anderen Land zu absolvieren. Das Projekt bot ihnen ebenfalls einen Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten in der Großregion, die an den reellen Bedarf von Unternehmen angepasst sind. Dies förderte ihre Beschäftigungsfähigkeit sowie ihre soziale und kulturelle Integration. Das Projekt umfasste zunächst Frankreich, Belgien und Luxemburg, sollte aber ebenfalls auf die deutschen Partner der Großregion ausgeweitet werden.
Ziel des Projekts war der Aufbau und die Erprobung einer auf die Berufsausbildung vorbereitende, gemeinsame Bildungsmaßnahme der drei Länder (Frankreich, Belgien, Luxemburg), die auf dem Prinzip der dualen Ausbildung (Schule/Unternehmen) basiert und Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bietet, soziale, interdisziplinäre und spezifische Kompetenzen zu erwerben. Geplante Bereiche sind die Pflege und der Bausektor. Nach einer Experimentierphase im Jahr 2015 wurde das Projekt 2016 mit zwei Ausbildungsjahrgängen und zwei Klassen mit 12 Schülern je Land weitergeführt (jeweils eine Klasse für die Pflege und den Bausektor).
Oberrhein
Am Oberrhein können Jugendliche aus dem Elsass, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz den schulischen Teil der Ausbildung in ihrem Herkunftsland machen, während der praktische Teil der Ausbildung in der Partnerregion absolviert wird. Weitere Informationen finden Sie auf Eures-T-Oberrhein.
Lothringen und Saarland
Grenzenlos durchstarten mit der grenzüberschreitenden Ausbildung Saarland-Lothringen
Ähnlich wie am Oberrhein haben auch Lothringen und das Saarland die Möglichkeit für Jugendliche geschaffen, den schulischen Teil der Ausbildung in der einen Region und den praktischen Teil in der anderen Region zu machen. Wenn sich der Ausbildungsbetrieb im Saarland befindet, wird ein Ausbildungsvertrag der zuständigen saarländischen Kammer nach deutschem Recht geschlossen. Der Besuch der Berufsschule findet in einem französischen CFA (Centre de Formations d’Apprentis) statt, die Auszubildenden durchlaufen die Ausbildung somit nach dem französischen Rahmenplan. Nach erfolgreichem Durchlaufen dieser Ausbildung kann der/die Auszubildende mit dem französischen Abschluss über verschiedene Wege auch zu einer Anerkennung für den deutschen Abschluss gelangen. In Frankreich ist die grenzüberschreitende Ausbildung für alle Jugendlichen zwischen 16 und 30 Jahren möglich, die einen Abschluss auf dem Niveau V (CAP), IV (BP, Bac Pro) oder III (BTS) anstreben.
Rheinland-Pfalz und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
Eine weitere Variante der grenzüberschreitenden Berufsausbildung sind Ausbildungsgänge, die mehrwöchige Praktika in einem Betrieb in einem anderen Land vorsehen bzw. ermöglichen. Eine solche grenzüberschreitende Ausbildung kann je nach Rahmenbedingungen sogar zu einem doppelten Ausbildungsabschluss führen. Zurzeit arbeiten zum Beispiel in Rheinland-Pfalz und der DG Belgien die Handwerkskammer Trier, das IAWM in Eupen und das ZAWM in St. Vith daran, eine Bi-Diplomierung für Tischler anzubieten, mit der Doppelprüfungen vermieden werden sollen.
Rheinland-Pfalz, Luxemburg und Saarland: Grenzüberschreitende Ausbildung für den Beruf Buchbinder
Eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Ministerien regelt die Aufnahme von berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern, die in Rheinland-Pfalz oder im Saarland eine Ausbildung zur Buchbinderin oder zum Buchbinder absolvieren, am „Lycée Arts et Métiers“ in Luxemburg. Die praktische Ausbildung erfolgt in Betrieben in Rheinland-Pfalz oder im Saarland nach der Ausbildungsordnung für die Buchbinder. Die theoretische und praktische Abschlussprüfung der berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schüler aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland erfolgt vor den jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in Trier oder Saarbrücken. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass diese Lehrlinge, nachdem sie das „projet intégré final“ erfolgreich bestanden haben, auch einen luxemburgischen Abschluss erhalten.
ProTandem Deutsch-Französische Agentur für den Austausch in der beruflichen Bildung
ProTandem fördert und organisiert deutsch-französische Austausche von Jugendlichen und Erwachsenen in der beruflichen Bildung. Jedes Jahr ermöglicht die Agentur ca. 3000 Teilnehmenden aus über 50 Berufsfeldern einen Aufenthalt im Partnerland. Insgesamt konnten so bereits rund 110.000 Personen von einer Austauscherfahrung mit ProTandem profitieren.
Die Angebote von ProTandem sind:
- Gruppenaustausche in der Ausbildung,
- Gruppenaustausche in der Weiterbildung,
- Individualaustausche von Ausbilder/innen oder Lehrer/innen,
- Tandemsprachkurse.
Die Austauschprogramme richten sich an:
- Azubis,
- Bildungseinrichtungen,
- Erwachsene,
- Kammern & Innungen,
- Betriebe.
Das Austauschprogramm von ProTandem hat das Ziel:
- den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, die unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungsangebote des Nachbarlandes zu entdecken,
- ihnen einen Auslandsaufenthalt mit realem Berufsalltag in einem neuen und interessanten sozio-kulturellen Umfeld zu ermöglichen,
- deutsche und französische Auszubildende, Lehrkräfte und Ausbildende sowie Betriebe miteinander in Kontakt zu bringen,
- Verbindungen zwischen französischen und deutschen Partnereinrichtungen zu schaffen,
- bei den Partnereinrichtungen das Wissen über das Bildungssystem des Nachbarlandes vertiefen,
- über die gemeinsame praktische Arbeit sprachliche Barrieren zu überwinden,
- die deutsch-französische Zusammenarbeit zu stärken und einer großen Anzahl von Jugendlichen unkompliziert die Teilnahme an einem internationalen Austauschprogramm zu ermöglichen.
Das Förderprogramm beruht auf dem Abkommen vom 5. Februar 1980 zwischen den Außenministern Deutschlands und Frankreichs über die Durchführung eines Austausches von Jugendlichen und Erwachsenen in beruflicher Aus- oder Weiterbildung. Die Mittel für die Agentur ProTandem und das Austauschprogramm werden auf deutscher Seite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und auf französischer Seite vom Ministerium für Bildung und Jugend, vom Ministerium für Arbeit und vom Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellt.
Die Rahmenbedingungen des Austauschprogramms wurden weiter optimiert und um fünf Flexibilisierungsmaßnahmen erweitert, die zunächst bis zum 30.06.2023 gelten:
- Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von 3 auf 2 Wochen.
- Reduzierung der Mindestteilnehmerzahl pro Gruppe von 8 auf 6 Auszubildende.
- Mehr Gestaltungsspielraum für die Planung der Praxisphasen während der Aufenthalte: Neben der Praktika in Unternehmen werden fortan weitere Formen des praktischen Lernens anerkannt wie beispielsweise eine Projektwoche in Werkstätten von Einrichtungen oder die Teilnahme am Unterricht.
- Möglichkeit den Austausch als reines Online-Projekt durchzuführen (sowie Kombination eines Online-Austausches mit anschließender physisch stattfindender Entsendung)
- Im Falle der Verschiebung einer Mobilität auf einen späteren Zeitraum können die Projektträger auf die gewährten Fördermittel zurückgreifen. Austausche können über ein oder zwei Kalenderjahre oder auch über ein oder zwei Schuljahre durchgeführt werden.