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| Region : |
Saarland |
| Hauptstadt : |
Saarbrücken |
| Einwohnerzahl : |
1.051.546 (am 30.09.2005) |
| Fläche : |
2.570 km2 |
| Sprache : |
Deutsch |
Das Saarland ist eins der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Das höchste legislative Organ eines Bundeslandes ist das regionale Parlament, der Landtag, der aus den Mehrheitsverhältnissen einer Landtagswahl hervorgeht. Das höchste Organ der Exekutive ist die Landesregierung.
Seit der Gebietsreform von 1974 ist das Saarland in 5 Landkreise und einen Stadtverband sowie in 52 Gemeinden untergliedert.

Der Landtag und die Landesregierung
Im Saarland finden alle 5 Jahre Landtagswahlen statt. Nach den Landtagswahlen wählt das neue Parlament in seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte den Ministerpräsidenten. Der Ministerpräsident vertritt das Saarland nach außen und bestimmt als Chef der Regierung die Richtlinien der Landespolitik. Dazu benennt er die Ministerinnen und Minister der einzelnen Fachressorts, die seinem Kabinett angehören sollen. Kabinett und Ministerpräsident gemeinsam bilden die Landesregierung.
Die Landkreise und der Stadtverband
Der Kreisausschuss setzt sich aus einem Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages zusammen, die Mitglieder werden aus der Mitte des Kreistages berufen. Der Kreisausschuss bereitet alle vom Kreistag zu entscheidenden Angelegenheiten vor und entscheidet über solche Angelegenheiten, die nicht in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Kreistages fallen. In Dringlichkeitsfällen hat der Kreisausschuss das Recht, anstelle des Kreistages zu entscheiden.
Der Landrat ist der gesetzlicher Vertreter des Landkreises und wird direkt von der Bevölkerung für die Dauer von acht Jahren gewählt. Der Landrat ist sowohl Vorsitzender des Kreistages als auch des Kreisausschusses und sowohl für die Vorbereitung als auch die Ausführung der Beschlüsse verantwortlich. Als Leiter der Kreisverwaltung gehört die Erledigung und Organisation der Geschäfte der laufenden Verwaltung zu seinen Aufgaben.
Im Rahmen der Gebietsreform von 1974 entstand der Stadtverband Saarbrücken, der den ehemaligen Landkreis Saarbrücken sowie die Landeshauptstadt Saarbrücken umfasst.
Der Stadtverband erfüllt im wesentlichen die Aufgaben eines Landkreises, seine Organe nennen sich jedoch Stadtverbandstag (statt Kreistag), Stadtverbandsausschuss, (statt Kreisausschuss) und Stadtverbandspräsident (statt Landrat).
Die Amtszeit des Stadtverbandstages Saarbrücken beträgt wie auch bei den Landkreisen fünf Jahre und die Zusammensetzung sowie die Funktion der Stadtverbandsausschüsse ist analog der Kreisausschüsse der Landkreise. Ebenfalls analog der Amtszeit der Landräte, beträgt die Amtszeit des Stadtverbandspräsidenten 8 Jahre. Auch er wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der stadtverbandsangehörigen Städte und Gemeinden gewählt.
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