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Charta Universitärer Zusammenarbeit

Am 25. Oktober 1984 haben die folgenden sieben Hochschulen der Region Saar-Lor-Lux in Pont a Mousson eine Vereinbarung unterzeichnet : die Charta Universitärer Zusammenarbeit Luxemburg-Saarland-Lothringen.

 

Mit der Charta legten sie den Grundstein für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschung und Lehre.

Am 22. Oktober 1985 trat die Fachhochschule des Saarlandes, am 26. Februar 1988 die Universitäten Kaiserslautern sowie die Fondation univeristaire luxembourgeoise d'Arlon und am 21. September 1990 die Fachhochschule Rheinland-Pfalz der Charta-Vereinbarung ochschulen bei. So entstand in der Großregion eine "europäische Hochschullandschaft" mit insgesamt 12 Hochschulen und Hochschuleinrichtungen.

Die in der Charta Saar-Lor-Lux-Westpfalz-Wallonien zusammengeschlossenen Hochschulen und Hochschuleinrichtungen streben auf der Basis der Gleichberechtigung und Gegenseitigkeit eine völkerverbindende, interregionale Zusammenarbeit in Forschung und Lehre sowie auf allen sonstigen Gebieten der Aufgabenstellung der Hochschulen an.

Die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen den Hochschulen im Rahmen der Charta beruhen im wesentlichen auf der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Fächern im Lehre und Forschung.

Ferner soll die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit und in der Studienberatung sowie auf den sonstigen Gebieten der studienbegleitenden Serviceaufgaben für Studierende entwickelt werden. Hierzu zählt auch eine interregionale Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur und des Sportes.

Die Ziele der Charta sind :

- Zusammenarbeit in Lehre und Forschung, Studenteaustausch
- Institutionnelle Zusammenarbeit der Partnerhochschulen
- Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur und Sport

Charta Universitärer Zusammenarbeit

 


 


Diese Seite wurde aktualisiert am 20-11-2008

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