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Interregionale Gewerkschaftsrat


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Der Interregionale Gewerkschaftsrat ist eine Struktur in der folgende Organisationen seit der Konferenz am 20. Dezember 2000 vertreten sind:

Am 10. Juli 1976 hatten sich auf einer Konferenz in Saarbrücken

"im Hinblick auf die Besonderheit des deutsch-französischen Saarvertrages und auf die sehr starken wirtschaftlichen Verflechtungen und gegenseitigen Abhängigkeiten in dem Verdichtungsraum Saarland - Lothringen - Luxemburg ....
und um die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer ... zu vertreten und zu fördern haben sich die folgenden Organisationen zu einem Interregionalen Gewerkschaftsrat zusammengeschlossen."

(Auszug aus dem Text der ersten Grundsatzerklärung aus Saarbrücken vom 10. Juli 1976.)


Der IGR Saar-Lor-Lux war der erste von inzwischen 33 IGR' in ganz Europa.


Die Organe des Interregionalen Gewerkschaftsrates sind:

  • Gemeinsame Konferenz
  • Präsidium: Präsident/in und 7 Vizepräsidenten/innen sowie je Organisation weitere Präsidiumsmitglieder und 3 Ersatzmitglieder.
    Die Gemeinsame Konferenz wählt aus dem Kreis der Vizepräsidenten/innen ein Mitglied, das mit der Kassenführung beauftragt wird und das nicht aus demselben Land (pays) des Präsidenten kommen darf. Aus dem Kreis der Delegierten wählt die Gemeinsame Konferenz 3 Kassenprüfer, die aus unterschiedlichen Organisationen kommen müssen. Das Präsidium darf Experten und Beobachter mit beratender Stimme zu seinen Versammlungen einladen.
  • Das Geschäftsführende Präsidium besteht aus dem/der Präsident/in und den 7 Vizepräsidenten/innen, die aus unterschiedlichen Organisationen kommen müssen.

     

Sekretariat des IGR

40, boulevard Napoléon 1er
L-2210 Luxembourg
Tel.: 00352 29 68 94 1
Fax: 00352 40 63 61

secretariat@csi-igr.com

 

Interregionale Gewerkschaftsrat

 


Diese Seite wurde aktualisiert am 20-11-2008

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