Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine politische Versammlung, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vertritt.
Der AdR wurde 1994 aus zwei Erwägungen heraus errichtet. Zunächst einmal erschien es sinnvoll, dass die Vertreter der Gemeinden, Städte und Regionen bei der Konzipierung neuer EU-Vorschriften ein Wort mitzureden haben; denn drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften werden auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt. Zum zweiten wurde befürchtet, dass die Union ihre Bürger auf ihrem Weg in die Zukunft nicht mitnimmt. Die Beteiligung der gewählten Mandatsträger, die auf der Ebene mit der größten Bürgernähe tätig sind, wurde als eine Möglichkeit gesehen, diese Distanz zu überbrücken.
Die Verträge legen fest, dass die Kommission und der Rat den Ausschuss der Regionen in sämtlichen Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen müssen. Im Vertrag von Maastricht wurden fünf derartige Bereiche genannt : wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, transeuropäische Infrastrukturnetze, Gesundheitswesen, Bildung und Kultur. Im Vertrag von Amsterdam wurde diese Liste um fünf weitere Bereiche ergänzt - Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik, Umwelt, Berufsbildung und Verkehr - und deckt nun den größten Teil des Tätigkeitsbereichs der EU ab.
Kommission, Rat und Europäisches Parlament können den AdR überdies in weiteren Bereichen befassen, wenn ein Legislativvorschlag ihres Erachtens erhebliche regionale oder lokale Auswirkungen hat. Der AdR kann auch Initiativstellungnahmen abgeben und hat dadurch die Möglichkeit, Themen auf die Agenda der EU zu setzen.
Die Arbeit des Ausschusses richtet sich an drei Grundsätzen aus:
Subsidiarität
Dieses Prinzip, das gleichzeitig mit der Errichtung des AdR in den Verträgen verankert wurde, besagt, dass Entscheidungen in der Europäischen Union möglichst bürgernah getroffen werden sollen. Die Europäische Union soll daher keine Aufgaben übernehmen, für die die nationale, regionale oder kommunale Ebene besser geeignet ist.
Bürgernähe
Sämtliche Ebenen sollen sich um 'Bürgernähe' bemühen, indem sie ihre Arbeit vor allem transparent gestalten, damit die Bürger genau wissen, wer wofür zuständig ist und an wen sie sich mit ihren Anliegen wenden können.
Partnerschaft
Die Zusammenarbeit der gemeinschaftlichen, nationalen, regionalen und kommunalen Ebene ist die Voraussetzung für solides Regieren in Europa - jede dieser vier Ebenen ist unverzichtbar und sollte in den gesamten Entscheidungsfindungsprozess eingebunden sein.
Der Ausschuss der Regionen auf einen Blick
Die Mitglieder und ihr Auftrag
Der Ausschuss setzt sich aus 344 Mitgliedern und einer gleichen Anzahl von Stellvertretern zusammen. Sie alle werden auf Vorschlag ihres jeweiligen Mitgliedstaats vom Rat auf vier Jahre ernannt. Zwar wendet jedes Land bei der Auswahl seiner Mitglieder sein eigenes Verfahren an, aber in jeder Delegation wird eine politisch, geographisch und regional/lokal ausgewogene Vertretung des betreffenden Mitgliedstaats gewährleistet. Die Mitglieder sind entweder gewählte Mandatsträger oder maßgebliche Akteure der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihrer Heimatregion.
Der Ausschuss ist in sechs aus AdR-Mitgliedern bestehende Fachkommissionen gegliedert, die die Vorschläge, mit denen der Ausschuss befasst wird, eingehend prüfen; sie arbeiten dazu Stellungnahmen aus, in denen herausgehoben wird, in welchen Punkten der Ausschuss mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission übereinstimmt und in welchen Punkten er Änderungen für notwendig hält
Fachkommissionen
Fachkommission für Kohäsionspolitik (COTER)
Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik (ECOS)
Fachkommission für nachhaltige Entwicklung (DEVE)
Fachkommission für Kultur, Bildung und Forschung (EDUC)
Fachkommission für konstitutionelle Fragen, Regieren in Europa und für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (CONST)
Fachkommission für Außenbeziehungen und dezentralisierte Zusammenarbeit (RELEX)
Weitere Informationen :
Ausschuss der Regionen
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