Interregionaler Parlamentarier-Rat: Interne Geschäftsordnung
Zusatzprotokoll zur Konvention über die Gründung eines Interregionalen Parlamentarier - Rates
Konvention über die Gründung eines Interregionalen Parlamentarier-Rates

Der Interregionale Parlamentarier-Rat (IPR) wurde 1986 gegründet. Er setzt sich aus Mitgliedern des Regionalrats von Lothringen, der Abgeordnetenkammer des Großherzogtums Luxemburg, des Landtags Rheinland-Pfalz, des Landtags des Saarlandes und des wallonischen Parlaments zusammen, wobei jede dieser Versammlungen 7 Parlamentarier in den IPR entsendet.
Laut eines Beschlusses der Plenarsitzung vom IPR am 30. Juni 2006 in Mainz wurden die Parlamente der französischen Gemeinschaft Belgiens und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens in den IPR aufgenommen. Die Zahl der belgischen Parlamentarier im IPR erhöht sich damit auf 10 (davon 5 für das Wallonische Parlament, 3 für das Parlament der französischen Gemeinschaft Belgiens und 2 für das Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens). Die Delegationen von Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes wurden auf je 10 Vertreter erhöht.
Der IPR versteht sich als beratende parlamentarische Versammlung der Großregion. Der Rat hat die Aufgabe:
- die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rolle der Großregion durch eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Regionen zu fördern; - langfristig zur Entwicklung einer Perspektive der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf den Gebieten beizutragen, die in die Zuständigkeit der einzelnen Regionen fallen.
Der Vorsitz des IPR wechselt der Reihe nach zwischen den verschiedenen Mitgliedsversammlungen.
Die Mitglieder des IPR kommen jährlich zweimal zu Plenarsitzungen zusammen, um über Themen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu beraten und um Empfehlungen anzunehmen, die von den Arbeitsausschüssen vorgelegt und anschliessend an die Exekutiven weitergeleitet werden.
Seine Arbeiten werden in fünf Ausschüssen vorbereitet, wobei jede Mitgliedsversammlung den Vorsitz in einer Kommission hat. Diese Ausschüsse sind folgende:
- Kommission 1 Wirtschaftliche Fragen - Kommission 2 Soziale Fragen - Kommission 3 Verkehr und Kommunikation - Kommission 4 Umwelt und Landwirtschaft - Kommission 5 Schulwesen, Ausbildung, Forschung und Kultur - Kommission 6 Innere Sicherheit, Katastrophenschutz und Rettungsdienste
Der Rat kann außer diesen sechs ständigen Ausschüssen für bestimmte Aufgaben Sonderkommissionen einrichten.
http://www.cpi-ipr.com
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