Rechtliche Grundlagen
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Regionalkommission SaarLorLux/Trier-Westpfalz beruht auf einem staatlichen Abkommen zwischen den Regierungen von Frankreich, Deutschland und Luxemburg. Dieses Abkommen wurde in einem Notenaustausch vom 16.10.1980 zwischen den Außenministern der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Luxemburgs geschlossen.
Der Notenaustausch bezweckt eine politische Zusammenarbeit zwischen den regionalen Regierungen. Die Organe sind nach Art. 2 festgelegt. Es sind dies die Deutsch-französisch-luxemburgische Regierungskommission und die Regionalkommission SaarLorLux/Trier-Westpfalz.
Durch dieses Abkommen wurde eine bereits seit 1971 bestehende Zusammenarbeit rechtlich verankert. Der Grundsatz der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Form eines zwischenstaatlichen Ausschusses zwischen Frankreich und Deutschland war zuvor bereits auf dem deutsch-französischen Gipfeltreffen vom 13. und 14. März 1969 gebilligt worden.
Die Regionalkommission SaarLorLux/ Trier-Westpfalz
1971 beschloss die deutsch-französisch-luxemburgische Regierungskommission die Gründung der „Regionalkommission Saarland – Lothringen – Luxemburg – Trier/Westpfalz". 1980 wurde eine staatsvertragliche Vereinbarung zur Regelung der deutsch-französisch-luxemburgischen Zusammenarbeit von den nationalen Regierungen unterzeichnet.
Der Regionalkommission gehören die Delegationen der Exekutiven der vier Mitgliedsregionen an. Seit dem 9. Dezember 1998 nehmen die Wallonische Region sowie die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Französische Gemeinschaft Belgiens an dieser Institution und ihren Arbeitsgruppen als Beobachter teil. Ebenso sind auch der Conseil Régional de Lorraine sowie die lothringischen Départements als Beobachter eingeladen, sich in die grenzüberschreitende, multilaterale Kooperation einzubringen.
An der Spitze jeder Delegation steht ein Delegationsleiter, der von einem Delegationssekretär unterstützt wird.
Die Regionalkommission, deren Vorsitz turnusmäßig wechselt, tritt einmal jährlich offiziell mit von den Delegationssekretären vorbereiteten Berichten und Entschließungen zusammen.
Zur Vorbereitung der Beschlüsse verfügt die Regionalkommission über ständige Arbeitsgruppen mit zum Teil mehreren Projektgruppen.
Zur Koordination der Aufgaben wurde 1999 ein Gemeinsames Büro in Luxemburg eingerichtet.
|