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Geschäftsordnung
Die Arbeitsgruppen und Arbeitsgemeinschaften
Die Architektur der institutionellen Zusammenarbeit in der Großregion
Beim 8. Gipfel der Grossregion, der am 24. Januar 2005 in Metz unter lothringischem Vorsitz abgehalten wurde, haben die Chefs der Exekutiven die neue Architektur der institutionellen Zusammenarbeit in der Grossregion mit folgendem Wortlaut bestätigt:
"Im Hinblick auf die Verbesserung und den Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Region Lothringen, im Großherzogtum Luxemburg, in den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz sowie in den belgischen Provinzen Wallonisch-Brabant, Hennegau (Hainaut), Lüttich (Liège), Luxembourg und Namur, Gebiete, für die das Königreich Belgien, die Wallonische Region, die Französische Gemeinschaft Belgiens und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ganz oder teilweise zuständig sind, wird eine Annäherung der Instanzen der grenzüberschreitenden Kooperation geplant, und zwar zwischen:
- einerseits der Regionalkommission Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz, deren Mandat auf die Vereinbarung vom 16. Oktober 1980 zwischen den Regierungen von Frankreich, Deutschland und Luxemburg zurückgeht;
- und andererseits dem Gipfel der Großregion.
Diese Entwicklung beruht auf dem deutsch-französisch-luxemburgischen Notenwechsel zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vom 16. Oktober 1980, der durch den Notenaustausch zwischen der Regierung des Königreiches Belgiens mit der Wallonischen Region, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft, mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg vom 23. Mai 2005 ersetzt wurde, nachstehend genannt Vereinbarung.
Lenkungsebenen
Die Lenkung der institutionellen, grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit unterteilt sich in zwei Ebenen:
- Die strategische Lenkung als Impuls- und Entscheidungsebene durch den Gipfel der Exekutiven, zusammengesetzt aus
- der Premierministerin/dem Premierminister des Großherzogtums Luxemburg, - der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, - der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten des Saarlandes, - der Präfektin/dem Präfekten der Region Lothringen, - der Präsidentin/dem Präsidenten der Regionalrates von Lothringen, - der Präsidentin/dem Präsidenten des Generalrates Meurthe-et-Moselle, - der Präsidentin/dem Präsidenten des Generalrates Moselle, - der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten der Wallonischen Region, - der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten der Französischen Gemeinschaft Belgiens, - der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.
- Die operationelle Lenkung zur Vorbereitung und Begleitung des Gipfels durch das Kollegium der von den Exekutiven hierzu Beauftragten entsprechend ihrer jeweiligen institutionellen Organisation.
Umsetzungsebene
Unter Leitung des Kollegiums der Beauftragten erfolgt die Umsetzung der institutionellen grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit durch
- die Referentinnen/Referenten für die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit, genannt Sekretärinnen/Sekretäre, die von den in Artikel 1 benannten Gipfelteilnehmern entsprechend ihrer jeweiligen institutionellen Organisation ernannt wurden,
- die thematischen Arbeitsgruppen und/oder ad-hoc-Arbeitsgruppen.
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