Fläche
854 km²
Einwohnerzahl
76 328 (01.01.2015)
Wichtigste sozioökonomische Indikatoren:
2180 Arbeitgeber (30.06.2014)
21 671 Arbeitnehmer (30.06.2014)
81 % der Arbeitgeber beschäftigen weniger als 10 Personen
18 % der Arbeitgeber 10 bis 99 Personen und 1 % mehr als 100 Personen(Quelle: Landesamt für Soziale Sicherheit)
4272 Selbstständige (2014)(Quelle: Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (INASTI))
Arbeitslosenquote: 8,2 %Kanton Eupen: 11,1 %Kanton St. Vith: 4,3 %(Oktober 2015 - Quelle: Arbeitsamt der DG)
Der Föderalstaat Belgien umfasst drei autonome Gemeinschaften, drei Regionen und vier Sprachgebiete. Die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) verfügt wie die Französische und die Flämische Gemeinschaft über politische Eigenständigkeit. Die Geschichte des deutschsprachigen Landesteils ist sehr wechselvoll und durch ihre Grenzlage geprägt. Amts-, Schul- und Gerichtssprache ist Deutsch. Die Ostbelgier leben am Schnittpunkt zweier Kulturen und profitieren von dieser vorteilhaften Situation. Hierzu gehören die günstige Lage, die Mehrsprachigkeit der Bevölkerung und ihre Bereitschaft zu grenzüberschreitenden Aktivitäten. Aufgrund der geografischen Lage ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für die DG besonders wichtig. Deshalb ist sie u. a. Mitglied der Stiftung Euregio Maas-Rhein (NL-B-D) und der Großregion (F-B-D-L).
Als Region mit Gesetzgebungshoheit verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft über eine weitreichende Autonomie mit einem Parlament, einer Regierung und einer Verwaltung. Das Parlament besteht aus 25 direkt gewählten Volksvertretern. Es verabschiedet Dekrete mit Gesetzeskraft, kontrolliert die Regierung und übt die Haushaltshoheit aus. Eine Regierung mit vier Ministern führt die Dekrete aus und gestaltet die Tagespolitik. Der Regierung stehen ein Ministerium sowie Einrichtungen öffentlichen Rechts zur Seite.
Die DG ist im Wesentlichen zuständig für kulturelle und personenbezogene Angelegenheiten, Unterricht und Ausbildung, Beschäftigung und die Gemeindegesetzgebung. Sie ist außerdem für die zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen in diesen Bereichen zuständig. Das heißt, dass die DG befugt ist, internationale Abkommen und Verträge in diesen Bereichen abzuschließen.